Kosten
Was kostet die digitale Anmeldung ohne Online-Ausweis?
Ein Festpreis je Vorgang, alles inklusive: Amtsgebühr, Großkundenschnittstelle, Dokumentenprüfung, digitale Unterschrift und Umsatzsteuer. Einen separaten Gebührenbescheid bekommen Sie nicht.
- Gebrauchtwagen 79,99 €
- Neuwagen 129,99 €
- Stand 17. September 2026
- Gebrauchtwagen (Umschreibung)79,99 €
- Neuwagen (Neuzulassung)129,99 €
- Wiederzulassung79,99 €
- Kennzeichenschild, optional20,00 € je Schild
Endpreise
Was ist im Festpreis enthalten?
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Neuwagen anmelden | 129,99 € |
| Gebrauchtwagen umschreiben | 79,99 € |
| Abgemeldetes Auto wieder anmelden | 79,99 € |
| Kennzeichenschild prägen und senden | 20,00 € je Schild |
| Versand der Schilder | 6,90 € Standard, 9,90 € Priorität |
| Selbst reserviertes Wunschkennzeichen | ohne Aufpreis |
Bezahlt wird vor der Einreichung per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Die Kfz-Steuer ist davon getrennt; sie zieht der Zoll über das SEPA-Mandat ein.
„Soweit Amtshandlungen gebührenpflichtig sind, sind die Gebühren vor der Antragstellung zu entrichten.“
Zwei Beispielrechnungen
Mit oder ohne neue Schilder — was zahlen Sie konkret?
Ob Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, entscheidet allein die Frage, ob sich die Buchstaben-Zahlen-Kombination ändert. Bleibt sie gleich — etwa beim übernommenen Kennzeichen des Verkäufers —, entfällt die Prägung komplett.
Umschreibung, Kennzeichen bleibt
Nur der Vorgang selbst, keine Schilder nötig.
Umschreibung, neue Kombination
79,99 € Vorgang + 2 × 20,00 € Prägung + 6,90 € Versand.
Für einen Neuwagen gilt dieselbe Rechnung mit 129,99 € statt 79,99 € — macht 129,99 € ohne bzw. 176,89 € mit zwei neuen Schildern. Hauptuntersuchung und Kfz-Steuer sind in keiner der beiden Summen enthalten.
Zur Einordnung
Wie setzt sich der Festpreis zusammen?
Im Festpreis stecken die Gebühr der Zulassungsbehörde, die Weiterleitung über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts, unsere Dokumentenprüfung und die digitale Unterschrift. Für den Selbstantrag mit eigenem Online-Ausweis im Portal der Zulassungsbehörde fällt nur die behördliche Gebühr an, ohne unsere Servicegebühr — mehr dazu im Impressum und in den Nutzungshinweisen.
Kurz beantwortet
Fragen zu den Kosten
Zahle ich extra für die digitale Unterschrift?
Nein, sie ist Teil des Festpreises.
Was passiert, wenn mein Antrag nicht durchführbar ist?
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
Ist die Kfz-Steuer im Festpreis enthalten?
Nein. Die Kfz-Steuer zieht der Zoll separat über das SEPA-Mandat ein, in der Regel jährlich im Voraus (§ 11 KraftStG).
Quelle: § 11 KraftStG. Stand: .