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Online-Zulassung fehlgeschlagen: Ursachen und Lösungen
Eine digitale Zulassung hakt typischerweise an vier Stellen: am Online-Ausweis, an den Sicherheitscodes, an der eVB-Nummer oder an Rückständen bei Steuer und Gebühren. Jede dieser Stellen hat eine eigene Lösung — und für manche Fälle ist der Online-Weg von vornherein ausgeschlossen. Diese Seite ordnet die Meldung der Ursache zu.
- 3 Berichtigungen
- PUK: 10 Stellen
- Rückstand ab 5 €
Erst lesen, dann klicken
Im Portal haben Sie bei widersprüchlichen Angaben bis zu 3 Versuche. Nach der dritten erfolglosen Berichtigung bricht der Dialog ab, und Sie beginnen von vorn (§ 20 Abs. 4 FZV). Prüfen Sie die Angabe deshalb am Dokument, bevor Sie sie erneut absenden.
Online-Ausweis
Welche Fehler treten beim Online-Ausweis auf?
Probleme mit dem Online-Ausweis betreffen die PIN, die Freischaltung oder das Auslesen per NFC. Die PIN-Regeln sind bundesweit gleich: Nach 2 Fehlversuchen kommt die CAN ins Spiel, nach dem 3. ist die PIN gesperrt. Die Tabelle zeigt, was die jeweilige Lage bedeutet.
| Lage | Bedeutung | Lösung |
|---|---|---|
| PIN zweimal falsch | der dritte Versuch ist gesichert | 6-stellige Zugangsnummer (CAN) von der Vorderseite eingeben, dann die PIN |
| PIN dreimal falsch | PIN gesperrt | mit der 10-stelligen PUK aus dem PIN-Brief entsperren, höchstens 10-mal |
| PIN vergessen | der Rücksetzbrief per Post ist seit 29. Dezember 2023 ausgesetzt | neue PIN kostenfrei im Bürgeramt setzen |
| Transport-PIN wird abgelehnt | die 5-stellige PIN gilt nur für die Erstnutzung | in der AusweisApp „PIN ändern“ wählen und eine eigene 6-stellige PIN festlegen |
| Online-Funktion ausgeschaltet | Ausweis vor dem 15. Juli 2017 beantragt und nie eingeschaltet | im Bürgeramt kostenfrei einschalten lassen |
| Chip wird nicht erkannt | NFC aus, Hülle zu dick, Ausweis bewegt | NFC einschalten, Hülle ab, Ausweis ruhig an die Lesestelle halten, sonst Kartenleser nutzen |
Kommen Sie mit dem Online-Ausweis nicht weiter, bleibt der Weg per Vollmacht: Dort brauchen Sie weder PIN noch Lesegerät.
Sicherheitscodes
Warum lehnt das Portal einen Sicherheitscode ab?
Ein Sicherheitscode wird abgelehnt, wenn er nicht zu dem Dokument passt, das im Register zu Ihrem Fahrzeug gespeichert ist. Häufig sind es vertauschte Zeichen, der Code des falschen Dokuments oder Papiere, die noch gar keinen Code tragen.
- Zeichen verwechselt: 0 und O, 1 und l oder I, 5 und S sehen sich ähnlich. Tippen Sie Zeichen für Zeichen vom Dokument ab.
- Falsches Dokument: Der Fahrzeugschein trägt 7 Zeichen, der Fahrzeugbrief 12, die Stempelplakette 3. Ein Code mit der falschen Länge gehört zu einem anderen Papier.
- Papiere zu alt: Fahrzeugscheine tragen Codes seit dem 1. Januar 2015, Fahrzeugbriefe seit Oktober 2017. Ältere Papiere führen an den Schalter.
- Code beschädigt: Ist die Folie zerkratzt oder abgerissen, bleibt nur der Schalter mit Original oder ein Ersatzdokument.
Freilegen dürfen Sie Codes nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Online-Antrag (§ 21 Abs. 2 FZV). Beim Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erscheint danach „Dokument nicht mehr gültig“; ein Kennzeichen mit sichtbarem Plakettencode gilt als ungestempelt.
„Im Fall des Satzes 2 können die Angaben bis zu dreimal berichtigt werden, worauf jeweils eine erneute Erhebung, Speicherung, Verwendung und Verifizierung zu erfolgen hat.“
Versicherung
Warum wird die eVB-Nummer nicht angenommen?
Die eVB-Nummer ist die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung; das Portal verifiziert sie beim Versicherer (§ 19 Abs. 2 FZV). Sie wird abgelehnt, wenn sie falsch eingetippt, für eine andere Person oder Fahrzeugart ausgestellt oder nicht mehr gültig ist.
- Nummer mit der Bestätigung des Versicherers vergleichen — auch hier auf 0 und O achten.
- Stimmen Name und Anschrift des Halters mit den Angaben beim Versicherer überein?
- Wie lange eine eVB-Nummer gilt, legt der Versicherer fest. Ist sie abgelaufen, stellt er eine neue aus.
- Eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Art und passt nicht zu einer regulären Zulassung.
Rückstände
Was bedeutet eine Ablehnung wegen Rückständen?
Die Behörde darf nicht zulassen, solange die künftige Halterin oder der künftige Halter Kfz-Steuer schuldet — ausgenommen Rückstände unter 5 € (§ 13 Abs. 2 KraftStG). Manche Behörden prüfen außerdem offene Gebühren. In beiden Fällen hilft kein zweiter Versuch, sondern nur das Begleichen des Rückstands.
| Rückstand | Zuständig | Danach |
|---|---|---|
| Kfz-Steuer ab 5 € | Hauptzollamt | bezahlen, dann neu beantragen |
| Offene Gebühren bei der Behörde | die meldende Zulassungsbehörde | bezahlen, Bestätigung aufheben, neu beantragen |
Aus unserer Praxis: Meldet eine Behörde Gebührenrückstände, liegt der Fehler nicht im Antrag. Bei ZulassungOnline24 reichen wir nach Ihrer Nachricht, dass der Rückstand beglichen ist, erneut ein — ohne neue Zahlung und ohne neue Unterschrift, solange die Vollmacht gilt.
Ausgeschlossen
Welche Fälle scheitern immer am Online-Weg?
Sechs Fälle nimmt die Verordnung vom internetbasierten Antrag aus — egal ob Sie selbst im Portal beantragen oder über einen Dienst. Für sie brauchen Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde; die Amtsgebühr einer Zulassung beträgt dort 30,00 € statt 12,80 € online (GebOSt Nr. 221.1 und 221.1.1).
| Fall | Fundstelle |
|---|---|
| Halter ist von der Versicherungspflicht befreit | Nr. 1 |
| Fahrzeug ist zulassungsfrei | Nr. 2 |
| H-Kennzeichen soll erstmals zugeteilt werden, oder eine Kennzeichenart außerhalb der vier zugelassenen | Nr. 3 |
| Sicherheitscodes von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief fehlen | Nr. 4 |
| Fahrzeugdaten haben sich geändert oder weichen von der Übereinstimmungsbescheinigung ab | Nr. 5 |
| Für das Fahrzeug gilt eine halterbezogene Ausnahmegenehmigung | Nr. 6 |
Online zugelassen werden allgemeine Kennzeichen, bereits zugeteilte H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 FZV).
Sitzung und Zahlung
Warum bricht der Antrag mittendrin ab?
Typische Gründe sind eine abgelaufene Sitzung, eine nicht abgeschlossene Zahlung oder das Ende nach drei Berichtigungen. Weil die Gebühr vor dem Absenden fällig ist (§ 20 Abs. 5 FZV), hängt ein Abbruch oft am Zahlungsschritt.
- Nach einem Abbruch löscht das Portal die Eingaben spätestens 30 Minuten später — Sie beginnen neu (§ 19 Abs. 1 FZV).
- Kann das Portal Daten vorübergehend nicht an die Behörde übermitteln, speichert es sie bis zur Übermittlung zwischen.
- Wurde bezahlt, aber nichts eingereicht, klären Sie die Erstattung mit der Behörde, die das Portal betreibt.
Kurz beantwortet
Was fragen Halter nach einem Fehlschlag?
Die Fragen, die nach einer Fehlermeldung am häufigsten kommen.
Kann mir die Zulassungsbehörde den Sicherheitscode nennen?
Nein. Der Code belegt, dass Sie das Original in der Hand halten; eine Auskunft am Telefon würde das aushebeln. Ist er unlesbar, führt der Weg an den Schalter.
Ich habe den Plakettencode zu früh freigelegt — darf ich noch fahren?
Nein. Ein Kennzeichen mit sichtbarem Plakettencode gilt als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Das Auto bleibt stehen, bis der Online-Antrag entschieden ist und die neuen Plaketten auf den Schildern kleben.
Hilft ein Dienst, wenn mein Fall nach § 26 FZV ausgeschlossen ist?
Nein. Die Ausschlüsse gelten für den internetbasierten Antrag insgesamt. Dann bleibt nur der Termin bei der Zulassungsbehörde.
Mein Online-Ausweis ist gesperrt und ich brauche das Auto morgen — was nun?
Das Entsperren mit der PUK geht sofort. Ohne PUK bleibt der Weg per Vollmacht über einen Großkunden, der ohne PIN auskommt; über die Entscheidung bestimmt aber auch dann die Behörde.
Quellen: § 19 FZV · § 20 FZV · § 21 FZV · § 26 FZV · § 13 KraftStG · Personalausweisportal: PIN-Rücksetzdienst ausgesetzt. Stand: .