Weg 1 · Behördenportal
Mit Online-Ausweis im Behördenportal anmelden: so läuft es ab
Mit Online-Ausweis melden Sie Ihr Auto selbst im Portal der Zulassungsbehörde an, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie brauchen einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, die 6-stellige PIN und ein NFC-Smartphone mit AusweisApp oder einen Kartenleser. Bezahlt wird vor dem Absenden; entscheidet die Maschine, liegt der Bescheid sofort bereit.
- PIN: 6 Stellen
- 3 Berichtigungen
- 30 Minuten zum Abruf
Vorab testen
Öffnen Sie in der AusweisApp „Meine Daten einsehen“ und legen Sie den Ausweis an. Zeigt die App Ihre Daten nach der PIN-Eingabe an, funktionieren Chip, PIN und Lesegerät — dann scheitert das Portal nicht an der Technik.
Vorbereitung
Was brauchen Sie, bevor Sie das Portal öffnen?
Sie brauchen ein elektronisches Ausweismittel mit bekannter PIN, ein Lesegerät und die Unterlagen, deren Daten das Portal abfragt. Fehlt eines davon, bricht der Antrag mittendrin ab — und nach einem Abbruch löscht das Portal die Eingaben spätestens 30 Minuten später (§ 19 Abs. 1 FZV).
- Ausweismittel: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel. Bei jedem seit dem 15. Juli 2017 beantragten Personalausweis ist die Online-Funktion automatisch eingeschaltet; ältere schaltet das Bürgeramt kostenfrei ein.
- PIN: Ihre selbst gewählte 6-stellige PIN. Die 5-stellige Transport-PIN aus dem PIN-Brief ersetzen Sie vorher in der AusweisApp unter „PIN ändern“.
- Alternative: eine BundID mit ELSTER-Zertifikat. Das Bundesverkehrsministerium nennt sie als Zugang; sie erreicht das Vertrauensniveau „substantiell“, und Bürgerkonten zählt § 20 Abs. 2 FZV ausdrücklich zu den Identifizierungswegen. Ob Ihr Portal die BundID anbietet, zeigt seine Anmeldeseite.
- Lesegerät: ein Smartphone mit NFC und der AusweisApp für Android oder iOS — oder ein Kartenleser am Rechner.
- Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes: Fahrzeugschein (Teil I, 7 Zeichen) und je nach Vorgang Fahrzeugbrief (Teil II, 12 Zeichen).
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer und den Termin der nächsten Hauptuntersuchung (§ 26 Abs. 2 FZV).
- Ein Zahlungsmittel für die Gebühr — welche Zahlarten angeboten werden, legt Ihre Behörde fest.
Zuständigkeit
Wie finden Sie das richtige Portal?
Sie starten auf der Website der Zulassungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist — so rät es auch das Kraftfahrt-Bundesamt. Ein bundesweites Einheitsportal gibt es noch nicht, und das Portal einer anderen Stadt oder eines anderen Kreises nimmt Ihren Antrag nicht an.
- Suchen Sie nach dem Namen Ihrer Stadt oder Ihres Kreises und „Zulassungsbehörde“ und folgen Sie dem Link zur Online-Zulassung auf der offiziellen Seite.
- Ob Ihre Behörde am Online-Verfahren teilnimmt, zeigt das i-Kfz-Dashboard des Kraftfahrt-Bundesamts.
- Vorsicht bei Anzeigen über den Suchergebnissen: Dort stehen oft private Dienste. Seriöse Anbieter sagen offen, dass sie keine Behörde sind — so wie diese Seite.
- Vor der PIN-Eingabe zeigt die AusweisApp an, wer welche Daten auslesen möchte. Steht dort kein Behörden- oder BundID-Anbieter, brechen Sie ab.
Ablauf
Wie läuft der Antrag im Portal Schritt für Schritt ab?
Der Antrag folgt einer festen Reihenfolge: anmelden, Fahrzeug und Nachweise eintragen, bezahlen, absenden, Bescheid abrufen. Das Portal prüft Ihre Eingaben maschinell gegen das Zentrale Fahrzeugregister und entscheidet sofort, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 26 Abs. 3 FZV).
- Anmelden: mit Online-Ausweis oder BundID. Name und Anschrift übernimmt das Portal aus dem Ausweismittel (§ 20 Abs. 1 FZV).
- Vorgang und Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, bisheriges Kennzeichen und die freigelegten Sicherheitscodes eintragen.
- Nachweise: eVB-Nummer, SEPA-Mandat und HU-Termin. Liegt die HU nicht im Register vor, fragt das Portal die Prüfziffer vom HU-Bericht ab (§ 22 FZV).
- Kennzeichen: neue Kombination wählen oder die reservierte eintragen.
- Bezahlen: Die Gebühr ist vor dem Absenden fällig (§ 20 Abs. 5 FZV).
- Absenden: Findet die Prüfung einen Widerspruch, zeigt das Portal ihn an. Sie haben bis zu 3 Versuche zur Berichtigung, danach bricht der Dialog ab (§ 20 Abs. 4 FZV).
- Bescheid abrufen: Die Entscheidung erscheint als Text, der Bescheid liegt 30 Minuten zum Download bereit. Sofort speichern und ausdrucken.
„Sofern der Abruf nicht innerhalb der Bereitstellungsdauer nach Satz 1 erfolgt, hat die Zulassungsbehörde einen Ausdruck des automatisierten Bescheides an den Halter zu übersenden.“
Nach dem Abruf
Was passiert nach dem Abruf des Bescheids?
Die Behörde verschickt Fahrzeugschein, Stempelplaketten und Plakettenträger spätestens 6 Kalendertage nach dem Abruf (§ 26 Abs. 4 Nr. 4 FZV). Die Kennzeichenschilder lassen Sie selbst prägen; die Vorgaben zu Maßen und Schrift liegen der Sendung bei. Bis die Post da ist, gelten diese Fristen.
| Situation | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Versand von Fahrzeugschein und Plaketten | spätestens 6 Kalendertage nach Abruf | § 26 Abs. 4 Nr. 4 FZV |
| Fahren mit noch ungestempelten Schildern | längstens 10 Kalendertage nach Abruf | § 26 Abs. 4 Nr. 5 FZV |
| Fahren ohne Stempelplaketten | bis zum Empfang, längstens 14 Tage | § 31 FZV |
| Nachprüfung durch die Behörde | 1 Monat ab Wirksamkeit | § 23 Abs. 3 FZV |
Beim Fahren ohne Plaketten gehört ein gut lesbarer Ausdruck des Bescheids ins Auto. Kommt der Plakettenträger an, kleben Sie ihn unverzüglich an der vorgegebenen Stelle auf — und nur auf ein Schild mit dem zugeteilten Kennzeichen (§ 26 Abs. 5 FZV).
Ohne Sofortentscheidung
Was, wenn das Portal nicht sofort entscheidet?
Dann ist die maschinelle Prüfung gescheitert oder nicht vollständig durchführbar, und die Zulassungsbehörde bearbeitet den Antrag von Hand (§ 19 Abs. 1 Satz 4 FZV). Die Entscheidung kommt in diesem Fall als schriftlicher Bescheid per Post — eine sofortige Fahrt mit einem Ausdruck gibt es dann nicht.
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Verordnung für diesen Fall nicht. Fragen zum Stand beantwortet Ihre Zulassungsbehörde; halten Sie dafür Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Was die Stufen bedeuten, erklärt die Seite Status verstehen.
Kurz beantwortet
Was fragen Halter zum Behördenportal?
Die häufigsten Fragen rund um Online-Ausweis und Portal — ausführliche Fehlerbilder stehen auf der Seite Fehler und Lösungen.
Wie oft darf ich die PIN falsch eingeben?
Nach zwei Fehlversuchen verlangt die AusweisApp zusätzlich die 6-stellige Zugangsnummer (CAN) von der Vorderseite des Ausweises. Nach dem dritten Fehlversuch ist die PIN gesperrt; entsperren können Sie sie mit der 10-stelligen PUK aus dem PIN-Brief, höchstens 10-mal.
Ich habe die PIN vergessen — was nun?
Eine neue PIN setzen Sie kostenfrei im Bürgeramt. Den PIN-Rücksetzbrief hat der Bund zum 29. Dezember 2023 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Wer nicht warten will, nutzt den Weg ohne Online-Ausweis.
Funktioniert das Portal mit dem iPhone?
Ja, die AusweisApp gibt es für iOS und Android. Das Gerät braucht NFC; halten Sie den Ausweis ruhig an die Stelle, an der das Smartphone Karten liest, und nehmen Sie eine dicke Hülle ab.
Kann ich im Portal einen Firmenwagen zulassen?
Für juristische Personen gilt ein anderes Ausweismittel: Sie identifizieren sich mit einem Organisationskonto wie „Mein Unternehmenskonto“ (§ 20 Abs. 3 FZV). Der Online-Ausweis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters reicht dafür nicht.
Quellen: § 20 FZV · § 26 FZV · Bundesverkehrsministerium: i-Kfz · Personalausweisportal: PIN-Brief · AusweisApp. Stand: .